Presse-Mitteilung | LAG FW

Freie Wohlfahrtspflege Niedersachsen warnt vor Sparplänen zulasten der Pflegebedürftigen

11.05.2026 | News, Pressemitteilung

Freie Wohlfahrtspflege Niedersachsen warnt vor Sparplänen zulasten der Pflegebedürftigen

Zum Tag der Pflege am 12. Mai kritisiert die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen (LAG FW) die skizzierten Eckpunkte des Referentenentwurfs zur Pflegereform sowie den Gesetzentwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Die Freie Wohlfahrtspflege warnt vor spürbaren Einschnitten für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige, Pflegekräfte und Pflegeanbieter. „Eine Reform der Finanzierungsstruktur der Pflege ist dringend notwendig. Hier sind wir mit der Politik einer Meinung. Aber klar ist auch, dass die bisherigen Reformvorschläge eine soziale Unwucht haben, die nicht akzeptabel ist“, so Hans-Joachim Lenke. „Statt großer Strukturreform ist der aktuelle Referentenentwurf ein Sparprogramm mit erheblichem sozialem Risiko“, führt der LAG FW Vorsitzende weiter aus.

Ein großer Kritikpunkt ist die im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz vorgesehene Begrenzung der Tarifrefinanzierung in der häuslichen Krankenpflege. „Die Tarifbindung hat einen großen Wert für die Pflege und wurde hart erkämpft. Sie zu schwächen ist ein völlig falsches Zeichen. Wir können nicht einerseits hervorheben, wie wichtig der Pflegeberuf ist, und gleichzeitig die Refinanzierung der Löhne infrage stellen“, sagt Hans-Joachim Lenke.

Noch 2022 hatte das Bundesministerium für Gesundheit betont, wie wichtig die Tariftreueregelung sei, um Pflegekräfte für ihre wichtige Arbeit besser zu entlohnen.

„Gerade angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels und der hohen Belastungen im Gesundheits- und Sozialwesen ist die Bezahlung nach Tarif eine unverzichtbare Grundlage für die Personalgewinnung, -bindung und Versorgungsqualität der Patient*innen“, so Lenke.

Der Verzicht auf eine Refinanzierung der tariflichen Entlohnung konterkariere alle politischen Ziele und Maßnahmen, die 2022 mit der Tariftreue ins Leben gerufen wurden und untergrabe die Glaubwürdigkeit der geforderten Stärkung der Pflege in Gänze. Durch diesen Verzicht würde die finanzielle Hauptlast der tariflichen Pflichten gegenüber den Mitarbeitenden auf die Träger der ambulanten Dienste übertragen. Dies hätte vermehrte Insolvenzen, Personalabbau und weitere Versorgungslücken zur Folge.

Auch die skizzierten Eckpunkte des für Mai angekündigten Referentenentwurfes zur Pflegeversicherungsreform sieht Hans-Joachim Lenke kritisch. Eine spätere bzw. abgeschwächte Gewährung von Leistungszuschlägen gem. § 43 c SGB XI in stationären Einrichtungen würde zu höheren Eigenanteilen führen, die Kosten für die Pflegeversicherung nur kurzfristig senken und Kosten letztlich in die kommunalen Sozialhilfehaushalte verlagern. Zugleich widersprächen strengere Zugangskriterien in den Pflegegraden 1 und 2 dem Ziel, Prävention zu fördern: Frühzeitige Unterstützung würde erschwert und Pflegebedarf nicht vermieden, sondern stärker auf An- und Zugehörige verlagert. Insgesamt würden Beitragszahlende und Versicherte stärker belastet, ohne dass eine erkennbare strukturelle Entlastung des Pflegesystems oder der Einrichtungen erreicht würde.

„Pflege darf kein finanzielles Risiko für Pflegebedürftige und kein strukturelles Risiko für die Träger bleiben. Die Kosten für Pflegebedürftige und deren Angehörige steigen immer weiter und überfordern bereits jetzt viele Menschen finanziell. Der durchschnittliche Eigenanteil in einem Pflegeheim beträgt derzeit in Niedersachsen bis zu 2.900 Euro pro Monat. Die Reform der Pflegeversicherung sollte dafür sorgen, dass Pflegebedürftige wirksam entlastet werden und Pflege kein Armutsrisiko mehr ist. Doch wenn die Leistungszuschläge in der stationären Pflege erst später als bisher gewährt werden, würde dies nur zu dauerhaft höheren Eigenanteilen führen, die viele nicht bezahlen können“, konstatiert Lenke abschließend.

 

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