Für attraktive Ausbildungsbedingungen in ausgewählten sozialen Berufen
Die bundesweite Einführung einer neuen Personalbemessung erfordert, dass die vollstationären Pflegeeinrichtungen künftig auch eine bestimmte Anzahl an nach Landesrecht qualifizierten Pflegeassistenzkräften beschäftigen müssen.