Pflegeassistenz
Die bundesweite Einführung einer neuen Personalbemessung erfordert, dass die vollstationären Pflegeeinrichtungen künftig auch eine bestimmte Anzahl an nach Landesrecht qualifizierten Pflegeassistenzkräften beschäftigen müssen. Zuvor wurde lediglich zwischen Fach- und Nicht-Fachkräften unterschieden, wobei die Assistenzkräfte gemeinsam mit formal nicht qualifizierten Pflegehilfskräften unter den Nicht-Fachkräften subsummiert waren. Dass gegenwärtig kaum qualifizierte Pflegeassistenzkräfte in den Einrichtungen beschäftigt werden, lässt darauf schließen, dass die Pflegeassistenzausbildung in ihrer bisherigen Form wenig attraktiv war.
Grundsätzlich bitten wir das Kultusministerium, sich auf der Bundesebene für eine bundesweit einheitliche dualisierte Pflegeassistenzausbildung einzusetzen, um die teilweise unterschiedlichen Ausbildungsinhalte zu vereinheitlichen und damit eine Erschwernis für den Personaleinsatz in den Einrichtungen zu reduzieren. Die vereinheitlichte Ausbildung muss zwingend schulgeldfrei sein und vergütet werden, wobei die Vergütung der Auszubildenden zu refinanzieren ist. Hier kann sich an der generalistischen Pflegefachkraftausbildung orientiert
werden. Das Bestehen der Zwischenprüfung der Pflegefachkraftausbildung sollte dabei automatisch zur Qualifizierung als Pflegeassistenzkraft führen.
Bis dahin braucht es auf der Landesebene eine Steigerung der Attraktivität der „regulären“ Pflegeassistenzausbildung und die Schaffung einer unkomplizierten Nachqualifizierungsmöglichkeit von langjährig beschäftigten, aber formal nicht qualifizierten Pflegehilfskräften,beispielsweise durch unsere dringenden Empfehlungen zur Nichtschülerprüfung für die Qualifizierung von Personal mit QN 1 – 2-Niveau auf das Niveau QN 3 vom 21.02.2023 oder die Zuerkennung von Pflegeassistenzabschlüssen nach zehnjähriger Praxistätigkeit. Zur Attraktivitätssteigerung der „regulären“ Pflegeassistenzausbildung sollte diese schulgeldfrei und vergütet ausgestaltet werden, wobei die Vergütung der Auszubildenden zu refinanzieren ist.
Für die Schulen bedarf grundsätzlich einer verlässlichen Finanzierung des Ausbildungsangebots „Pflegeassistenz“. Darüber hinaus sind erweiterte Anerkennungsmöglichkeiten für entsprechende Lehrkräfte erforderlich. Auch bei der AZAV-Zertifizierung sollten die Schulen
durch das Kultusministerium unterstützt werden, damit Ausbildungen an diesen Schulen von der Agentur für Arbeit gefördert werden können.
Erzieherinnen und Erzieher
Zur Steigerung der Attraktivität der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern sollte diese ebenfalls dualisiert, schulgeldfrei und vergütet erfolgen. Die tatsächlichen Erfordernisse der Praxis sollten bei der Ausgestaltung dabei im Vordergrund stehen. Um Lehrkräftemangel entgegenzuwirken, wären Unterstützungsmöglichkeiten für die digitale Vernetzung von Schulen gefragt, um Lehrkräfte einzusparen. Um der Nachfrage im Ausbildungsbereich Sozialpädagogische Assistenz und Erzieher*in flexibler begegnen zu können, ist es essenziell Schulen beim Ausbau von Bildungszweigen zu unterstützen und die Entwicklung von regionalen Bildungslandschaften basierend auf Kooperationen zwischen BBS, Träger der Kitas und Kommunen zu unterstützen. Zudem muss mehr Transparenz bezüglich der Berufsfelder in diesem Ausbildungsbereich geschaffen werden, um die Abwanderung von qualifiziertem
Fachpersonal zu verhindern.
Heilerziehungspflege
Für die Heilerziehungspflege bedarf es ebenfalls einer dualisierten, schulgeldfreien und vergüteten Ausbildung. Neben der Schulgeldfreiheit sollte eine Ausbildungsvergütung und eine modulare praxisorientierte Ausbildung angestrebt werden. Ferner muss die Ausbildung teilzeitfähig sein, um den Zugang für erziehende, pflegende oder anderweitig eingebundene Personen zu ermöglichen. Ferner sollten Qualifizierungen von Menschen mit Bildungshemmnissen unterstützt werden, die auf Kooperationen der Landkreise und Jugendhilfeträger basieren.
Durch eine dualisierte, vergütete und schulgeldfreie Ausbildung in allen drei Bereichen wird sichergestellt, dass diese gesellschaftlich so wichtigen Berufe konsequent an den Erfordernissen der Praxis ausgerichtet und gegenüber anderen Ausbildungsmöglichkeiten in finanzieller Hinsicht nicht grundlegend schlechter gestellt werden, sodass der finanzielle Rahmen während der Ausbildungszeit kein Entscheidungskriterium für die Berufswahl darstellt.
In Anlehnung an die Ziele der Fachkräftebündnisprojekte sollte bei der Optimierung der Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen das Matching von Fachkräften und Betrieben mit dem Fachkräftebedarf und die Kooperation von Berufsbildenden Schulen und Ausbildungsbetrieben im Vordergrund stehen, um alle Fachkräftepotentiale nutzbar zu machen.
Dazu zählen auch die Senkung der Teilzeit-Quote, die Gewinnung von Studienzweiflern und älteren Menschen zur Unterstützung der Berufseinsteiger sowie die Steigerung der Chancengleichheit (Diversity, Inklusion und Integration). Dies kann durch die Vereinheitlichung, den Ausbau und die Refinanzierung von Fördermaßnahmen zum Ausgleich von Nachteilen aufgrund von fehlenden Sprach- und Bildungskenntnissen sowie durch zusätzlichen Förderunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik gelingen. Diese Last können aber weder die Schulen noch die Bildungsträger für Stütz- und Deutschunterricht allein tragen.